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   VG Mainz, 03.01.2023 - 4 L 708/22.MZ   

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VG Mainz, 03.01.2023 - 4 L 708/22.MZ (https://dejure.org/2023,50)
VG Mainz, Entscheidung vom 03.01.2023 - 4 L 708/22.MZ (https://dejure.org/2023,50)
VG Mainz, Entscheidung vom 03. Januar 2023 - 4 L 708/22.MZ (https://dejure.org/2023,50)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Zugehörigkeit zu rechtsextremistischer Partei: Ausschluss aus Polizeiausbildung

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Zugehörigkeit zu rechtsextremistischer Partei: Ausschluss aus Polizeiausbildung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entlassung aus Beamtenverhältnis: Ex-Mitglied von "Der III. Weg" darf kein Polizist werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zugehörigkeit zu rechtsextremistischer Partei: Ausschluss aus Polizeiausbildung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zugehörigkeit zu rechtsextremistischer Partei rechtfertigt Ausschluss aus Polizeiausbildung - VG verneint charakterliche Zuverlässigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus VG Mainz, 03.01.2023 - 4 L 708/22
    Voraussetzung ist nach ständiger Rechtsprechung jeder sachliche, das heißt nicht willkürliche Grund (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 20; VG Bayreuth, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - B 5 S 20.1240 -, juris Rn. 43).

    Ein sachlicher Grund für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf kann vielmehr auch dann gegeben sein, wenn der Dienstherr - wie hier - nicht überzeugt ist, dass der Beamte die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 20).

    Umstände, die erst danach eintreten, sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung grundsätzlich unbeachtlich, außer wenn sie einen Rückschluss auf den im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorliegenden Sachverhalt zulassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 28 m.w.N.; OVG Nds., Beschluss vom 7. April 2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 9).

    Hinzu kommt, dass die durch die frühere Mitgliedschaft des Antragstellers in der Partei "Der III. Weg" betroffene Pflicht des Beamten zur Verfassungstreue ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist; sie gilt für jedes Beamtenverhältnis, auch für das Beamtenverhältnis auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 24).

    Dem steht zunächst nicht entgegen, dass der Dienstherr grundsätzlich die Entlassung eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst wegen mangelnder Gewähr der Verfassungstreue nicht allein auf Verhaltensweisen stützen darf, die vor der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf lagen (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 25; und vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 -, juris Rn. 35).

    Vielmehr wirkt die in der - jüngeren - Vergangenheit liegende Parteimitgliedschaft des Antragstellers insofern fort, als sie Rückschlüsse auf seine persönliche Eignung während des Beamtenverhältnisses auf Widerruf zulässt und Vorgänge während des Vorbereitungsdienstes in einem anderen Licht erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 26).

    Obgleich es sich hierbei insoweit um einen Umstand handelt, der vor der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf lag, das Gegenstand der hier angegriffenen Entlassungsverfügung ist, und daher nicht als alleiniger Grund für die Entlassung in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 25; und vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 -, juris Rn. 35), wirkt diese Verhaltensweise insofern fort, als die Antragsgegnerin auch insoweit die Bemühungen des Antragstellers zur Distanzierung von seiner früheren Parteimitgliedschaft in für die Kammer nachvollziehbarer Weise als nicht ausreichend erachtet hat.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 2 B 10974/22

    Polizei Rheinland-Pfalz muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen

    Auszug aus VG Mainz, 03.01.2023 - 4 L 708/22
    Seine Ermessensentscheidung ist ein Akt wertender Erkenntnis des für die Beurteilung der betreffenden Person zuständigen Amtswalters (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 2 B 10974/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf ist aus diesem Grund nicht von dem Nachweis eines konkreten Dienstvergehens abhängig, auch nicht von dem Nachweis einer schuldhaften Pflichtverletzung (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 2 B 10974/22 -, juris Rn. 12 f.; SächsOVG, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 5; VG Mainz, Beschluss vom 11. August 2021 - 4 L 523/21.MZ -, S. 3 f.).

  • VG Bayreuth, 18.12.2020 - B 5 S 20.1240

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf, Berechtigte Zweifel an persönlicher

    Auszug aus VG Mainz, 03.01.2023 - 4 L 708/22
    Voraussetzung ist nach ständiger Rechtsprechung jeder sachliche, das heißt nicht willkürliche Grund (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 20; VG Bayreuth, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - B 5 S 20.1240 -, juris Rn. 43).

    § 37 Abs. 2 Satz 1 BBG erlaubt allerdings Ausnahmen im Einzelfall, und zwar unter der Voraussetzung, dass die Entlassungsgründe mit dem Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes im Einklang stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 -, juris Rn. 6; VG Bayreuth, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - B 5 S 20.1240 -, juris Rn. 44).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2019 - 6 B 1551/18

    Antrag eines ehemaligen Kommissaranwärters gegen die Ablehnung der

    Auszug aus VG Mainz, 03.01.2023 - 4 L 708/22
    Das gilt sowohl in Fällen, in denen der Vorbereitungsdienst als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu qualifizieren ist, als auch in Fällen, in denen der Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn abgeleistet wird, dessen Abschluss nicht den Zugang zu einer Beschäftigung außerhalb des Beamtenverhältnisses ermöglicht (vgl. OVG NW, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 6 B 1551/18 -, juris Rn. 17).

    Insoweit genügen bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (vgl. OVG NW, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 6 B 1551/18 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus VG Mainz, 03.01.2023 - 4 L 708/22
    Dem steht zunächst nicht entgegen, dass der Dienstherr grundsätzlich die Entlassung eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst wegen mangelnder Gewähr der Verfassungstreue nicht allein auf Verhaltensweisen stützen darf, die vor der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf lagen (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 25; und vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 -, juris Rn. 35).

    Obgleich es sich hierbei insoweit um einen Umstand handelt, der vor der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf lag, das Gegenstand der hier angegriffenen Entlassungsverfügung ist, und daher nicht als alleiniger Grund für die Entlassung in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 25; und vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 -, juris Rn. 35), wirkt diese Verhaltensweise insofern fort, als die Antragsgegnerin auch insoweit die Bemühungen des Antragstellers zur Distanzierung von seiner früheren Parteimitgliedschaft in für die Kammer nachvollziehbarer Weise als nicht ausreichend erachtet hat.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 1 M 51/20

    Entlassung eines Polizeianwärters wegen Alkoholfahrt

    Auszug aus VG Mainz, 03.01.2023 - 4 L 708/22
    Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf ist aus diesem Grund nicht von dem Nachweis eines konkreten Dienstvergehens abhängig, auch nicht von dem Nachweis einer schuldhaften Pflichtverletzung (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 2 B 10974/22 -, juris Rn. 12 f.; SächsOVG, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 5; VG Mainz, Beschluss vom 11. August 2021 - 4 L 523/21.MZ -, S. 3 f.).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 5 ME 25/09

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung eines Beamten auf Widerruf

    Auszug aus VG Mainz, 03.01.2023 - 4 L 708/22
    Umstände, die erst danach eintreten, sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung grundsätzlich unbeachtlich, außer wenn sie einen Rückschluss auf den im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorliegenden Sachverhalt zulassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 28 m.w.N.; OVG Nds., Beschluss vom 7. April 2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus VG Mainz, 03.01.2023 - 4 L 708/22
    Die Verfassungstreuepflicht verlangt ferner, dass der Beamte sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, juris Rn. 27 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 2 B 10469/12

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Auszug aus VG Mainz, 03.01.2023 - 4 L 708/22
    In besonderem Maße gilt dies bei statusverändernden und grundrechtlich bedeutsamen Maßnahmen im Beamtenrecht (vgl. OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12 -, juris Rn. 3 f.).
  • OVG Sachsen, 20.09.2017 - 2 B 180/17
    Auszug aus VG Mainz, 03.01.2023 - 4 L 708/22
    Grundsätzlich darf der Dienstherr für den Polizeivollzugsdienst besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität eines Beamten stellen (vgl. VGH BaWü, Beschluss vom 27. November 2008 - 4 S 2332/08 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Beschluss vom 20. September 2017 - 2 B 180/17 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09

    Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen Krankheit; Entlassungsermessen des

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08

    Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel

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